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skb:projektleitung:finanzbuchhaltung

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Finanzbuchhaltung

Bewirtungen

1. Von Arbeitnehmern

a) In Form von Sachzuwendungen in Höhe von 44€/Monat, 12x/Jahr möglich

b) Betriebsveranstaltungen, max. 2x/Jahr und max. 110€/Arbeitnehmer

  1. > Beide Varianten können gemischt werden

• Getränke, Snacks,….auch Bewirtungen an Arbeitnehmer sind gesondert zu buchen. Hier immer die Namen der AN oder als Gruppe vermerken. Aufbauhelfer, die keinen Lohn bekommen, sondern mit z.B. Brotzeit und Getränken entgolten werden, können Sie dazu rechnen.

• Die Weihnachtsfeier fällt als völlig von Geschenken getrennter Sachverhalt unter die Kategorie „Betriebsveranstaltung“. Davon können pro Jahr zwei abgehalten werden und es sind pro beteiligten Arbeitnehmer/GFB ein Bruttobetrag von 110,00 € steuerlich abzugsfähig. (Wenn Lebenspartner von Arbeitnehmern dabei sind, fällt der Anteil des Partners unter die Höchstgrenze des Arbeitnehmer also jeweils nur 55,00€).

2. Von Geschäftspartnern

Auf dem Bewirtungsbeleg müssen der Anlass (z.B. Abstimmung zur Planung der SKB“) sowie die Teilnehmenden der Besprechung vermerkt sein

• Von der Summe der Aufwendungen sind nur 70% als Betriebsausgaben anrechenbar

• Die restlichen 30% werden als Aufwendung abgezogen, aber im Nachgang auf den Bilanzgewinn hinzugerechnet und versteuert

• Bewirtungsleistungen wie Getränke, etc. sind im geringen Umfang möglich, z.B. während Seminaren, Meetings

3. Aufmerksamkeiten, Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmende

skb/projektleitung/finanzbuchhaltung.1716061709.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/05/18 21:48 von skb-marketing

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